- Förderung der Beteiligung der VW-Belegschaft am Kapital der Volkswagen AG z. B. der Einsatz für die Ausgabe von Belegschaftsaktien oder auch Auflage von anderen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Werbung für Verbleib von VW-Aktien in den Händen der Belegschaft.
- Unterstützung der Belegschaftsaktionärinnen und Belegschaftsaktionäre bei der Wahrnehmung ihrer Rechte aus VW-Aktien, z.B. Beratung zu Fragen des Aktienerwerbs und -besitzes, Ausübung von übertragenen Aktienstimmrechten in der Hauptversammlung, Redebeiträge in der Hauptversammlung.
- Förderung des Verständnisses der Belegschaftsaktionärinnen und Belegschaftsaktionäre für aktienrechtliche und andere wirtschaftliche Zusammenhänge. Z. B. Werbung für die Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung, Organisation von Fahrten zur Hauptversammlung (Kennenlernen des Verlaufs einer Hauptversammlung und der Diskussion der Aktionäre mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), veranstalten eines Informations- und Diskussionstreffens im Rahmen der Hauptversammlung zwischen Belegschaftsmitgliedern und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat.
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